Transferregeln

Hier finden Unklarheiten in den Regeln oder gar unangesprochene Punkte Platz.

Transferregeln

Beitragvon Christian Lißner am 12. Mai 2009 08:25

Nach wie vor kommt es im Bereich unseres Transferwesens bei Transfers zwischen zwei Vereinen zu Verwirrungen unter den Mitspielern, da gewisse Sachverhalte nicht bekannt sind oder nur zu selten Anwendung finden. Auch "alte Hasen" scheinen davor nicht gefeit. Ich möchte daher an dieser Stelle die wichtigsten Transferregeln möglichst einfach noch einmal zusammen stellen:

  • Spieler können nur verkauft oder verliehen werden, wenn der laufende Vertrag beim aktuellen Verein seit mindestens 15 Wochen Bestand hat.
  • Die Dauer eines Spielerverleihs darf nicht weniger als eine halbe Saison (normalerweise 13 Spieltage) betragen.
  • Während der Rückrunde einer Saison muss der neue Vertrag bei einem Spielertransfer mindestens zwei Spielzeiten umfassen. Ausnahme: Der aufnehmende Verein hat bereits einen Vorvertrag mit dem Spieler abgeschlossen.
  • Ein Verein, der einen Spieler verkauft hat, darf diesen erst wieder zurückkaufen oder -leihen, wenn mindestens 9 Monate vergangen sind.
  • Spieler mit einer Vertragsrestlaufzeit von 1 dürfen während der Rückrunde transferiert werden, wenn sie noch kein Vorvertragsangebot erhalten haben.

Die exakten Regeln sind im Regelbereich nachzulesen.
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Christian Lißner
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Re: Transferregeln

Beitragvon Michael Frenzel am 29. Jun 2010 19:15

Darf ich einen Spieler incl. Vorvertrag verkaufen?

Ist jetzt paradox, aber irgendwie doch regelkonform, oder?
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Re: Transferregeln

Beitragvon Christian Lißner am 29. Jun 2010 19:41

Nein, das ist nicht möglich.

Die beiden Verträge (bestehender Restvertrag und neuer Vertrag) sind hier separat zu betrachten.

Es gilt:
4.1.5. In der Rückrunde einer Saison darf ein Spieler bei einem Spielertransfer keinen 1-Jahres-Vertrag erhalten. Ausnahme: Der den Spieler aufnehmende Verein hat bereits einen Vorvertrag mit dem Spieler abgeschlossen.

4.5.5. Ein Verein darf einen Spieler nur dann verkaufen oder verleihen, wenn seit Vertragsabschluss oder letzter Vertragsverlängerung mindestens 15 Wochen vergangen sind.

4.5.6. Hat ein Spieler bereits einen Vorvertrag unterschrieben oder befindet sich ein Spieler gerade in Verhandlungen für einen Vorvertrag, darf der Spieler an einen dritten Verein nur verkauft/verliehen werden, wenn der Vertrag bei dem dritten Verein sich mit dem Vorvertrag nicht überschneidet.
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